Die Wasserrechnung besteht grundsätzlich aus drei Teilen:
Hier ist der Tarif angeführt, der für Ihre Anlage gültig ist.
Dies ist die Zählernummer Ihres Wasserzählers, dessen Verbrauch hier abgerechnet wird.
Verbrauchszeitraum (siehe auch Punkt 5).
Letzter verrechneter Zählerstand
Zählerstand für die aktuelle Verbrauchsberechnung
Folgende Möglichkeiten der Zählerstandbekanntgabe gibt es:
Der Umrechnungsfaktor gibt an, ob die Zählerstandsangaben am Zähler 1:1 den Verbrauch ergeben oder ein Umrechnungsfaktor zu berücksichtigen ist.
Dies ist der Wasserverbrauch in m³ im angeführten Zeitraum, der in dieser Rechnung verrechnet wird.
Der Wasserverbrauch ist hier nochmals detaillierter aufgeschlüsselt und zeigt die Veränderungen zur Vorperiode an.
Hier sehen Sie einen Vergleich des durchschnittlichen Tages-Wasserverbrauchs der aktuellen Periode und der Vorperiode.
Zusätzlich ist die Veränderung zur Vorperiode in m³ angeführt. Hier sehen Sie, wie viel Wasser Sie im Vergleich zur Vorperiode mehr oder weniger verbraucht haben.
Die Wasserkosten berechnen sich laut Ihrem Tarif und dem angefallenen Verbrauch für die angegebene Abrechnungsperiode.
Der Messpreis deckt die Kosten für die Installation und den Betrieb des Zählers (Messeinrichtung) ab. Weiters auch für die gesetzliche vorgeschriebene Zählereichung (Zählertausch). Der Messpreis ist von der Größe des Zählers (Dimension, Durchflussmenge) abhängig und wird taggenau berechnet.
Die Höhe der Wasserbereitstellungskosten ist abhängig von der Größe/Dimension des Zählers. Die Einnahmen aus dieser Gebühr dienen zur Aufrechterhaltung der Wasserversorgung. Es werden damit unter anderem Investitionen in das Rohrnetz, die Gewinnungsanlagen und die Hochbehälter getätigt.
Die Benützungsabgabe wird laut Verordnung des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes von der Stadtwerke Klagenfurt AG eingehoben und an das Magistrat abgeführt. Sie beträgt 6% der Wasserkosten, der Wasserbereitstellung sowie der Messleistung.
Das Entgelt für Wasserschutzmaßnahmen wird von der Gemeinde Klagenfurt festgesetzt und ist zweckgebunden. Das bedeutet, das diese ausschließlich für Maßnahmen in den Schutzgebieten und für die Erhaltung der Versorgungssicherheit verwendet wird.