Ihre Fernwärmerechnung gliedert sich in die Haupt-Rechnungspositionen:
In dieser Übersicht finden Sie alle notwenigen Basis- und Verbrauchsinformationen, die als Grundlage zur Erstellung Ihrer Rechnung dienen.Dazu zählt der Tarif (13a) sowie der vertraglich vereinbarte Anschlusswert (13b).
Dies ist der Tarifname, der für die Abrechnung dieser Anlage zur Verwendung gelangt.
Hier wird der vertraglich vereinbarte Anschlusswert abgebildet.
Dieser Wert zeigt den letzten verrechneten Stand des Messgerätes an.
Dies ist der aktuelle Stand Ihres Messgerätes.
Die Differenz aus Stand alt und Stand neu ist hier angeführt.
Es sind unterschiedliche Varianten der Zählerstandbekanntgabe bzw. Ablesung möglich:
Durch den Netzbetreiber:
(Energie Klagenfurt GmbH oder einer von der EKG beauftragten Fremdfirma)
Der Umrechnungsfaktor bzw. die Konstante gibt an, ob die Angaben am Messgerät 1:1 die Verbrauchseinheiten ergeben oder ein Umrechnungsfaktor bzw. eine Konstante zu berücksichtigen ist. Die Werte auf Heizkostenverteilern müssen beispielsweise umgerechnet werden, da Heizkörper unterschiedlich groß sind und die gemessenen Verbrauchseinheiten (Striche) am Heizkostenverteiler unterschiedlich bewertet werden müssen.
Hier wird der sich aus Stand alt (13c) und Stand (13d), unter Berücksichtigung der Konstante (13g) errechnete Verbrauch dargestellt.
Um Ihnen auch auf einem Blick einen Verbrauchsvergleich zur Vorperiode zu ermöglichen, wird Ihnen diese Information hier angeführt.
Gemäß Ihres Verbrauchs (13h) werden hier die angefallenen Energiekosten, rechnerisch anhand der Tage (14b) zum Jahresende bzw. zum Ende des Abrechnungszeitraumes dieser Rechnung (14a) abgegrenzt. Der hier zur Anwendung gelangende Tarif ist aus dem Preisblatt zu entnehmen.
Unter „Zeitraum“ wird Ihnen angezeigt, für welchen Zeitraum eine bestimmte Rechnungsposition verrechnet wird.
Unter „Tage“ wird Ihnen angezeigt, wie viele Tage dieser Zeitraum (14a) ergibt.
Die Netzkosten setzen sich aus dem Grundpreis (siehe Preisblatt) und dem Messpreis zusammen. Auch hier erfolgt eine rechnerische, tageweise Abgrenzung (15a, 15b). Bitte beachten Sie, dass für die Berechnung des Grundpreises der angegebene Anschlusswert (13b) die Bezugsgröße ist. Aufgrund der notwendigen preislichen und zeitlichen Abgrenzung wird der Anschlusswert auf die abzugrenzende Periode aliquotiert.
Unter „Zeitraum“ wird Ihnen angezeigt, für welchen Zeitraum eine bestimmte Rechnungsposition verrechnet wird.
Unter „Tage“ wird Ihnen angezeigt, wie viele Tage dieser Zeitraum (14a) ergibt.
Unter Abgaben/Zuschläge fällt die Berechnung der Energiesteuer, wobei Sie die Höhe der Energiesteuer, welche verbrauchsabhängig ist, bitte dem jeweiligen Preisblatt entnehmen. Die Benützungsabgabe ist eine Gemeindeabgabe. Das bedeutet, gemäß Verordnung des Klagenfurter Gemeinderates ist eine Abgabe für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes durch Gemeindeunternehmen bzw. mehrheitlich beteiligte Unternehmen der Landeshauptstadt Klagenfurt vorgeschrieben. Die Höhe dieser Abgabe beträgt 6% auf Energie-, Grund- und Messpreis.