Die Gasrechnung besteht grundsätzlich aus drei Teilen:
Hier ist der Tarif angeführt, der für Ihre Anlage gültig ist.
Der Zählpunkt bzw. die Zählpunktnummer, für den Ihre Rechnung erstellt wurde, ist hier angeführt.Dies ist der eindeutige Identifikationspunkt im Gasnetz, an dem Sie die Energie beziehen.
Das Gasnetz wird je nach Druckniveau in unterschiedliche Netzebenen unterteilt.
Die Netzebene, die Ihrer Anlage zuzuordnen ist, sehen Sie an dieser Stelle.
Dies ist die Zählernummer Ihres Gaszählers, dessen Verbrauch hier abgerechnet wird.
Verbrauchszeitraum (siehe auch Punkt 5)
Letzter verrechneter Zählerstand
Zählerstand für die aktuelle Verbrauchsberechnung
Folgende Möglichkeiten der Zählerstandbekanntgabe gibt es:
Der Umrechnungsfaktor wird benötigt, um den in m³ gemessenen Gasverbrauch in Kilowattstunden (kWh) umzurechnen. Dieser berücksichtigt den behördlich vorgegebenen Verbrennungswert, die geografische Höhe und den Einbauort Ihres Gaszählers.
Dies ist der Kilowattstundenverbrauch im angeführten Zeitraum, der in dieser Rechnung verrechnet wird.
Der Gasverbrauch ist hier nochmals detaillierter aufgeschlüsselt und zeigt die Veränderungen zur Vorperiode an.
Hier sehen Sie einen Vergleich des durchschnittlichen Tages-Gasverbrauchs der aktuellen Periode und der Vorperiode.
Zusätzlich ist die Veränderung zur Vorperiode in Kilowattstunde (kWh) angeführt. Hier sehen Sie, wie viel Gas Sie im Vergleich zur Vorperiode mehr oder weniger verbraucht haben.
Die Energie setzt sich aus den verbrauchsabhängigen Energiekosten und dem Grundpreis zusammen.
Die Energiekosten sind verbrauchsabhängig. Die verbrauchten Kilowattstunden (kWh) werden mit dem jeweils gültigen Tarif (siehe Punkt 13a) multipliziert. Dies ergibt den Nettopreis der Energiekosten. Mehrere Verrechnungszeiträume werden bei einer Zwischenablesung, einem Zählertausch oder einer Tarifanpassung (sowohl für Netz- als auch Energietarife) per Stichtag angeführt.
Der Grundpreis Energie ist ein Fixpreis, der taggenau berechnet wird und unabhängig von den verbrauchten Kilowattstunden (kWh) zu entrichten ist.
Wie bei den Energiekosten gibt es auch bei den Netzkosten einen Grundpreis, welcher unabhängig vom Gasverbrauch taggenau abgerechnet wird.
Das Netznutzungsentgelt deckt zusammen mit dem Netz-Grundpreis die Kosten des Netzbetreibers für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems. Er wird von der E-Control festgelegt und je verbrauchter Kilowattstunde (kWh) verrechnet. Das Netznutzungsentgelt ist dabei je Verbrauchshöhe in Mengenzonen eingeteilt, deren Tarife unterschiedlich hoch sind. Ist der Abrechnungszeitraum kürzer oder länger als 365 Tage, erfolgt eine individuelle Berechnung und Zuordnung des Verbrauchs zu den Mengenzonen.
Der Messpreis deckt die Kosten für die Installation und den Betrieb eines Zählers (Messeinrichtung) ab. Weiters auch für die gesetzlich vorgeschriebene Zählereichung (Zählertausch). Der Messpreis ist von der Zählergröße abhängig und wird taggenau berechnet. Dieser Preis wird seitens der E-Control festgelegt. Auch hier ist aufgrund des Verrechnungszeitraumes ersichtlich, ob eine Preisänderung stattgefunden hat.
Die Erdgasabgabe ist eine bundesgesetzlich festgelegte Abgabe, die die Energie Klagenfurt GmbH einhebt und an das Finanzamt abführt.
Die Benützungsabgabe Klagenfurt ist die Gebühr für die Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes der Stadt Klagenfurt. Diese wird laut Verordnung im Gemeindegebiet Klagenfurt von der Energie Klagenfurt GmbH eingehoben und abgeführt.