Die Gasrechnung besteht grundsätzlich aus drei Teilen:
Energie: Sie ist die eigentliche Handelsware und kann von jedem Lieferanten frei verkauft werden. Sie unterliegt somit als einzige Rechnungsposition dem freien Wettbewerb.
Netznutzungsgebühren: Diese sind sozusagen die Mautgebühr für den Transport von Energie, sie werden jährlich für jeden Netzbetreiber von der Regulierungsbehörde per Verordnung festgelegt.
Steuern und Abgaben: Diese werden immer vom Netzbetreiber eingehoben und vom Staat je nach Verwendungszweck per Verordnung oder Gesetz erlassen.
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