Die Stromrechnung besteht grundsätzlich aus drei Teilen:
Hier ist der Tarif angeführt, der für Ihre Anlage gültig ist.
Der Zählpunkt bzw. die Zählpunktnummer, für den Ihre Rechnung erstellt wurde, ist hier angeführt.Dies ist der eindeutige Identifikationspunkt im Stromnetz, an dem Sie die Energie beziehen.
Das Stromnetz wird je nach Spannung in unterschiedliche Netzebenen unterteilt.Die Netzebene, die Ihrer Anlage zuzuordnen ist, sehen Sie an dieser Stelle.
Der Anschlusswert wird hier angeführt und zeigt für Ihre Anlage die bereitgestellte, maximale Leistung für die Versorgung mit elektrischer Energie an.
Dies ist die Zählernummer Ihres Stromzählers, dessen Verbrauch hier abgerechnet wird.
Verbrauchszeitraum (siehe auch Punkt 5)
Letzter verrechneter Zählerstand
Zählerstand für die aktuelle Verbrauchsberechnung
Folgende Möglichkeiten der Zählerstandbekanntgabe gibt es:
Der Umrechnungsfaktor gibt an, ob die Zählerstandsangaben am Zähler 1:1 den Verbrauch ergeben oder ein Umrechnungsfaktor zu berücksichtigen ist.
Dies ist der Kilowattstundenverbrauch im angeführten Zeitraum, der in dieser Rechnung verrechnet wird.
Der Stromverbrauch ist hier nochmals detaillierter aufgeschlüsselt und zeigt die Veränderungen zur Vorperiode an.
Hier sehen Sie einen Vergleich des durchschnittlichen Tages-Stromverbrauchs der aktuellen Periode und der Vorperiode.
Zusätzlich ist die Veränderung zur Vorperiode in Kilowattstunde (kWh) angeführt. Hier sehen Sie, wie viel Strom Sie im Vergleich zur Vorperiode mehr oder weniger verbraucht haben.
Die Energie setzt sich aus den verbrauchsabhängigen Energiekosten und dem Grundpreis zusammen.
Die Energiekosten sind verbrauchsabhängig. Die verbrauchten Kilowattstunden (kWh) werden mit dem jeweils gültigen Tarif (siehe Punkt 13a) multipliziert. Dies ergibt den Nettopreis der Energiekosten. Mehrere Verrechnungszeiträume werden bei einer Zwischenablesung, einem Zählertausch oder einer Tarifanpassung (sowohl für Netz- als auch Energietarife) per Stichtag angeführt.
Die Energie setzt sich aus den verbrauchsabhängigen Energiekosten und dem Grundpreis zusammen.
Wie bei den Energiekosten gibt es auch bei den Netzkosten einen Grundpreis, welcher unabhängig vom Stromverbrauch taggenau abgerechnet wird.
Der Messpreis deckt die Kosten für die Installation und den Betrieb eines Zählers (Messeinrichtung) ab. Weiters auch für die gesetzlich vorgeschriebene Zählereichung (Zählertausch). Der Messpreis ist von der Zählergröße (Einleiter- oder Mehrleiterzähler) abhängig und wird taggenau berechnet. Dieser Preis wird seitens der E-Control festgelegt. Auch hier ist aufgrund des Verrechnungszeitraumes ersichtlich, ob eine Preisänderung stattgefunden hat.
Das Netznutzungsentgelt deckt zusammen mit dem Netz-Grundpreis die Kosten des Netzbetreibers für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems. Er wird von der E-Control festgelegt und wird je verbrauchter Kilowattstunde (kWh) verrechnet.
Das Netzverlustentgelt dient zur Deckung der Kosten auftretender Netzverluste aufgrund physikalischer Gegebenheiten bei der Übertragung und Verteilung der elektrischen Energie von den Stromerzeugungsanlagen bis zum Endverbraucher. Dieses wird ebenfalls von der E-Control vorgegeben.
Die Elektrizitätsabgabe wird seit 1996 aufgrund eines Bundesgesetzes von der Energie Klagenfurt GmbH beim Kunden eingehoben und direkt an das Finanzamt abgeliefert.
Die Benützungsabgabe Klagenfurt ist die Gebühr für die Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes der Stadt Klagenfurt. Diese wird laut Verordnung im Gemeindegebiet Klagenfurt von der Energie Klagenfurt GmbH eingehoben und abgeführt.
Die Ökostromförderbeiträge und Ökostrompauschale sind gesetzlich vorgeschriebene Tarife zur Förderung von Ökostrom-Anlagen (Windkraft-, Biomasse-, Photovoltaikanlagen etc.) sowie mittlerer Wasserkraftanlagen. Diese Tarife sind im Ökostromgesetz festgesetzt und werden von uns ebenfalls abgeführt.
Die KWK-Pauschale ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben und ist von allen Endverbrauchern zu leisten. Diese Kosten werden von der Energie Klagenfurt GmbH abgeführt. Die KWK-Pauschale wird zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) eingehoben.