Rechnungserklärung

Ihre Stromrechnung im Überblick

 

Die Stromrechnung besteht grundsätzlich aus drei Teilen:

  1. Elektrische Energie: Sie ist die eigentliche Handelsware und kann von jedem Lieferanten frei verkauft werden. Sie unterliegt somit als einzige Rechnungsposition dem freien Wettbewerb.
  2. Netznutzungsgebühren: Diese sind sozusagen die Mautgebühr für den Transport elektrischer Energie, sie werden jährlich für jeden Netzbetreiber von der Regulierungsbehörde per Verordnung festgelegt.
  3. Steuern und Abgaben: Diese werden immer vom Netzbetreiber eingehoben und vom Staat je nach Verwendungszweck per Verordnung oder Gesetz erlassen.

Bitte bewegen Sie die Maus auf die gewünschte Zahl und schon erhalten Sie die Informationen dazu.

13

Verbrauchsübersicht

13a

Hier ist der Tarif angeführt, der für Ihre Anlage gültig ist.

13b

Der Zählpunkt bzw. die Zählpunktnummer, für den Ihre Rechnung erstellt wurde, ist hier angeführt.
Dies ist der eindeutige Identifikationspunkt im Stromnetz, an dem Sie die Energie beziehen.

13c

Das Stromnetz wird je nach Spannung in unterschiedliche Netzebenen unterteilt.
Die Netzebene, die Ihrer Anlage zuzuordnen ist, sehen Sie an dieser Stelle.

13d

Der Anschlusswert wird hier angeführt und zeigt für Ihre Anlage die bereitgestellte, maximale Leistung für die Versorgung mit elektrischer Energie an.

13e

Dies ist die Zählernummer Ihres Stromzählers, dessen Verbrauch hier abgerechnet wird.

13f

Verbrauchszeitraum (siehe auch Punkt 5)

13g

Letzter verrechneter Zählerstand

13h

Zählerstand für die aktuelle Verbrauchsberechnung

13i

Folgende Möglichkeiten der Zählerstandbekanntgabe gibt es:

  • Durch den Netzbetreiber:
    • NB = Netzbetreiber (Ablesung erfolgte durch den Netzbetreiber)
    • NBE = Netzbetreiber elektronisch (Ablesung erfolgte mittels Fernauslesung durch den Netzbetreiber)
    • BER = Zählerstand errechnet durch den Netzbetreiber
  • Bei Bekanntgabe durch den Kunden gibt es folgende Möglichkeiten:
    • Fax = Zählerstand per Fax
    • I = Zählerstand per Internet (über unser Energieportal)
    • M = Zählerstand per E-Mail
    • Mob = Zählerstand per mobile Zählerstandsmeldung
    • P = Zählerstand persönlich (in unserem ServiceCenter)
    • Tel = Zählerstand per Telefon
    • Karte = Zählerstand per Ablesekarte

13j

Der Umrechnungsfaktor gibt an, ob die Zählerstandsangaben am Zähler 1:1 den Verbrauch ergeben oder ein Umrechnungsfaktor zu berücksichtigen ist.

13k

Dies ist der Kilowattstundenverbrauch im angeführten Zeitraum, der in dieser Rechnung verrechnet wird.

14

Verbrauch

Der Stromverbrauch ist hier nochmals detaillierter aufgeschlüsselt und zeigt die Veränderungen zur Vorperiode an.

14a

Hier sehen Sie einen Vergleich des durchschnittlichen Tages-Stromverbrauchs der aktuellen Periode und der Vorperiode.

14b

Zusätzlich ist die Veränderung zur Vorperiode in Kilowattstunde (kWh) angeführt. Hier sehen Sie, wie viel Strom Sie im Vergleich zur Vorperiode mehr oder weniger verbraucht haben.

15

Energie

Die Energie setzt sich aus den verbrauchsabhängigen Energiekosten und dem Grundpreis zusammen.

15a

Die Energiekosten sind verbrauchsabhängig. Die verbrauchten Kilowattstunden (kWh) werden mit dem jeweils gültigen Tarif (siehe Punkt 13a) multipliziert. Dies ergibt den Nettopreis der Energiekosten. Mehrere Verrechnungszeiträume werden bei einer Zwischenablesung, einem Zählertausch oder einer Tarifanpassung (sowohl für Netz- als auch Energietarife) per Stichtag angeführt.

15b

Die Energie setzt sich aus den verbrauchsabhängigen Energiekosten und dem Grundpreis zusammen.

16

Netz

16a

Wie bei den Energiekosten gibt es auch bei den Netzkosten einen Grundpreis, welcher unabhängig vom Stromverbrauch taggenau abgerechnet wird.

16b

Der Messpreis deckt die Kosten für die Installation und den Betrieb eines Zählers (Messeinrichtung) ab. Weiters auch für die gesetzlich vorgeschriebene Zählereichung (Zählertausch). Der Messpreis ist von der Zählergröße (Einleiter- oder Mehrleiterzähler) abhängig und wird taggenau berechnet. Dieser Preis wird seitens der E-Control festgelegt. Auch hier ist aufgrund des Verrechnungszeitraumes ersichtlich, ob eine Preisänderung stattgefunden hat.

16c

Das Netznutzungsentgelt deckt zusammen mit dem Netz-Grundpreis die Kosten des Netzbetreibers für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems. Er wird von der E-Control festgelegt und wird je verbrauchter Kilowattstunde (kWh) verrechnet.

16d

Das Netzverlustentgelt dient zur Deckung der Kosten auftretender Netzverluste aufgrund physikalischer Gegebenheiten bei der Übertragung und Verteilung der elektrischen Energie von den Stromerzeugungsanlagen bis zum Endverbraucher. Dieses wird ebenfalls von der E-Control vorgegeben.

17

Abgaben/Zuschläge

17a

Die Elektrizitätsabgabe wird seit 1996 aufgrund eines Bundesgesetzes von der Energie Klagenfurt GmbH beim Kunden eingehoben und direkt an das Finanzamt abgeliefert.

17b

Die Benützungsabgabe Klagenfurt ist die Gebühr für die Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes der Stadt Klagenfurt. Diese wird laut Verordnung im Gemeindegebiet Klagenfurt von der Energie Klagenfurt GmbH eingehoben und abgeführt.

17c

Die Ökostromförderbeiträge und Ökostrompauschale sind gesetzlich vorgeschriebene Tarife zur Förderung von Ökostrom-Anlagen (Windkraft-, Biomasse-, Photovoltaikanlagen etc.) sowie mittlerer Wasserkraftanlagen. Diese Tarife sind im Ökostromgesetz festgesetzt und werden von uns ebenfalls abgeführt.

17d

Die KWK-Pauschale ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben und ist von allen Endverbrauchern zu leisten. Diese Kosten werden von der Energie Klagenfurt GmbH abgeführt. Die KWK-Pauschale wird zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) eingehoben.

Seite 1234