Rechnungserklärung

Ihre Stromrechnung im Überblick

 

Die Stromrechnung besteht grundsätzlich aus drei Teilen:

  1. Elektrische Energie: Sie ist die eigentliche Handelsware und kann von jedem Lieferanten frei verkauft werden. Sie unterliegt somit als einzige Rechnungsposition dem freien Wettbewerb.
  2. Netznutzungsgebühren: Diese sind sozusagen die Mautgebühr für den Transport elektrischer Energie, sie werden jährlich für jeden Netzbetreiber von der Regulierungsbehörde per Verordnung festgelegt.
  3. Steuern und Abgaben: Diese werden immer vom Netzbetreiber eingehoben und vom Staat je nach Verwendungszweck per Verordnung oder Gesetz erlassen.

Bitte bewegen Sie die Maus auf die gewünschte Zahl und schon erhalten Sie die Informationen dazu.

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Auf diesen Seiten Ihrer Rechnung finden Sie die wichtigsten gesetzlichen Kundeninformationen aus dem Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz.

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